Uelzener Weihnachtszauber: Corona-Regeln ab 1. Dezember

Für den Landkreis Uelzen wurde heute die Corona-Warnstufe 2 festgestellt. Die Hansestadt Uelzen passt deshalb die Regeln für ihren Weihnachtszauber an die neuen Beschränkungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung an. In allen Bereichen gilt ab Mittwoch, 1. Dezember, die 2G plus-Regel sowie das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske.

 

Weihnachtsmarkt:

Es gilt die 2G plus-Regel für Besucher, die Getränke oder Essen verzehren möchten. Hier haben nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichem Negativtest Zugang. Der Impf- oder Genesenennachweis, der Negativtest und der Personalausweis muss an den Gastronomieständen vorgelegt werden. Einfacher geht es ab sofort mit einem Tagesarmband, das an der Engelsbude am Alten Rathaus ausgegeben wird – so muss der Besucher nur einmal seinen Nachweis zeigen. Auf dem Weihnachtsmarkt gilt FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf nur zum Essen oder Trinken abgenommen werden.

 

Zeremonie am großen Adventkalender am Alten Rathaus:

Es gilt ebenfalls 2G plus und FFP2-Maskenpflicht. Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher erhalten am stattfindenden Tag ab 10 Uhr an der neuen Uelzener Engels-Bude am Alten Rathaus ein Einlassband. Die Teilnehmerzahl ist auf 200 begrenzt.

 

Herzogenplatz mit Eisbahn und Pyramide:

Auch hier gilt die 2G plus-Regel und die FFP2-Maskenplicht. Die Maske kann zum Essen und Trinken sowie beim Eislaufen abgenommen werden. Empfohlen wir aber auch auf der Eisbahn eine Maske zu tragen.

 

Welche Testnachweise sind gültig:

  • Nachweise offizieller Teststellen (Teststellen in Uelzen befinden sich in der Celler Straße 4, in der Gudesstraße 8, Am Badue in der Veerßer Straße 77, Drive-in auf dem Albrecht-Thaer Gelände ab 1. Dezember, auf dem Weihnachtsmarkt in Planung.
  • Bescheinigungen vom Arbeitgeber

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